Der Flugverkehr ist der öffentlichen Hand lieb und teuer

Der Flugverkehr genießt zahlreiche Privilegien, von der Flugabgabe bis zur Mineralöl- und Grundsteuer, auch Flugtickets sind begünstigt. Hier die Hintergründe lesen!

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Treibhausgase: Beim Emissionshandel zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes wird die Flugbranche geschont. Die 2003 gewährten Ausnahmen wurden vom Europäischen Rat 2017 erneut verlängert bis 2021. Für Flüge von und nach Drittländern gibt es gar bis Ende 2023 Ausnahmen – obwohl der Europäische Gerichtshof bereits 2011 ausdrücklich bejaht hat, dass auch internationale Flüge von oder zu Flugplätzen in der EU einzubeziehen sind.

Flugabgabe: 2018 wurde die von den Airlines vehement bekämpfte Flugabgabe halbiert: Für die Kurzstrecke (innereuropäisch, Naher Osten) sind nur noch 3,5 Euro fällig, auf der Mittelstrecke (Zentralasien, -afrika) 7,50 Euro, und Langstreckenflüge werden mit 17,50 Euro Aufschlag belastet, wobei Transfer- und Transitpassagiere ausgenommen sind.

Mineralölsteuer: Hinzu kommt die Steuerbefreiung für Kerosin. Sie beläuft sich laut dem Förderungsbericht des Finanzministeriums aus 2017 jährlich auf rund 380 Millionen Euro. Luftfahrtbetriebsstoffe sind mineralölsteuerbefreit, um die „Wettbewerbsfähigkeit von Luftfahrtunternehmen bei der gewerblichen Beförderung von Personen und Frachtgut“ herzustellen.

Umsatzsteuer: Begünstigt sind auch Flugtickets die Österreich verlassen: Sie sind bei gleichzeitigem Vorsteuerabzug von der Umsatzsteuer befreit, während für viele Artikel des täglichen Bedarfs 20 Prozent Mehrwertsteuer fällig sind.

Grundsteuer: Lieb und teuer sind der öffentlichen Hand übrigens nicht nur dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen und Schienenwege, generell von der Grundsteuer befreit sind auch die Flughäfen.